Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung e. V. werden von den Landesverbänden der Pflegekasse beauftragt, in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen und -diensten Qualitätsprüfungen durchzuführen. Für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste wird im Anschluss ein sogenannter Transparenzbericht erstellt.
Folgende Indikatoren zur Erfassung von Ergebnisqualität werden künftig erhoben:
- Erhaltene Mobilität
- Erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen
- Erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
- Dekubitusentstehung
- Schwerwiegende Sturzfolgen
- Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
- Durchführung eines Integrationsgesprächs
- Anwendung von Gurten
- Anwendung von Bettseitenteilen
- Aktualität der Schmerzeinschätzung
Anschließend erfolgt eine Plausibilitätskontrolle mit zuvor eingereichten Daten der Einrichtung. Der MdK prüft, ob die Angaben der Einrichtung mit dem tatsächlichen „Bild“, also dem Pflegezustand der begutachteten Person, übereinstimmen. Der Transparenzbericht stellt dann Defizite der Versorgung dar, in den Kategorien
"über dem Durchschnitt", "nah am Durchschnitt" "unter dem Durchschnitt" und "weit unter dem Durchschnitt".