Mühlenhof
Willkommen!
Willkommen im Mühlenhof, der 2015 zum 30. Jubiläum des Standorts Alte Lohmühlenstraße eingeweiht wurde.
Der Mühlenhof verfügt über 108 Einzelzimmer, davon stehen 4 Zimmer für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Ausgenommen im spezialisierten Demenzwohnbereich 4, welcher über 27 Plätze verfügt, wohnen auf jeder Etage 30 Menschen in den Wohnbereichen 5 - 7 zusammen. In diesen Wohnbereichen befinden sich auch unsere Kurzzeitpflegeplätze. In den Gemeinschaftsräumen ist eine vollständig ausgestattete Küchenzeile integriert zur Zubereitung von Mahlzeiten oder für gemeinsame Aktivitäten wie weihnachtliches Plätzchenbacken.
Besuchen Sie uns gerne für einen Rundgang und ein persönliches Gespräch. Oder vereinbaren Sie ein Probewohnen, bei dem Sie einige Tage intensiv am Leben und an den Aktivitäten im Seniorenzentrum teilnehmen.
Ausstattung
Höhenverstellbares Pflegebett mit Rettungstuch
Pflegenachttisch
Kleiderschrank mit abschließbarem Fach
Holzschiebeläden oder textile Vorhänge
Bilderschiene
Notrufanlage
Anschlüsse für Telefon, Fernseher, Internet
Geschützter Garten mit Rundweg
Zimmertypen
Hier können Sie sich die Grundrisse herunterladen.
Kosten
Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen
Pflegebedingter Anteil: Allgemeine Pflegeleistungen sowie Umlage für Ausbildung
Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten
Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad einen monatlichen Leistungsbetrag in Höhe von
PG 2 - 805 € PG 3 - 1.319 € PG 4 - 1.855 € PG5 - 2.096 €
Pflegebedürftige zahlen einen pflegebedingten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Dieser ist innerhalb der jeweiligen Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.
Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss keine höhere Zuzahlung leisten.
Seit 1. Januar 2025 wird zudem durch die Pflegekasse neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag ein individueller Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Dieser steigt mit der Dauer der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 % des, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %.
Alle Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen.
Eigenanteile nach Dauer des Aufenthaltes | Zimmer Kategorie 1 (Einzelzimmer mit eigener Nasszelle)* | Zimmer Kategorie 2 (Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer)* |
---|---|---|
Im 1. Jahr | 3.087,76 € | 2.968,82 € |
Im 2. Jahr | 2.799,57 € | 2.680,63 € |
Im 3. Jahr | 2.415,32 € | 2.296,38 € |
Ab dem 4. Jahr | 1.935,00 € | 1.816,06€ |
*Preise Stand 31.12.2024
Für aktuelle Preisinformationen und weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns gern. Diese erhalten Sie im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches.
Zur notwendigen Refinanzierung nicht beeinflussbarer Kostensteigerung, wie z.B. Personalkosten durch Tarifsteigerungen sowie allgemeiner Preiserhöhung,
ist es notwendig jährlich die Kosten anzupassen.